Selbstverursachter Kaskoschaden
Bei einem selbstverursachten Kaskoschaden sind Sie an die Weisungen Ihrer Versicherung gebunden, die in aller Regel auch den Gutachter stellt.
Sollten im Verlauf der Schadenabwicklung Fragen oder Probleme auftreten oder Sie gar ein Gegengutachten benötigen, sind wir auch im Kaskofall Ihre erste Adresse. Gerne übernehmen wir auch hier die komplette Abwicklung des Schadens für Sie.