Selbstverursachter Kaskoschaden

Selbstverursachter Kaskoschaden GutachtenBei einem selbstverursachten Kaskoschaden sind Sie an die Weisungen Ihrer Versicherung gebunden, die in aller Regel auch den Gutachter stellt.

Sollten im Verlauf der Schadenabwicklung Fragen oder Probleme auftreten oder Sie gar ein Gegengutachten benötigen, sind wir auch im Kaskofall Ihre erste Adresse. Gerne übernehmen wir auch hier die komplette Abwicklung des Schadens für Sie.

Ihre Vorteile

  • wir beraten bei Fragen und Problemen
  • Gegengutachten möglich