Haftpflichtschaden
Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie als Geschädigter sofort nach der polizeilichen Schadenaufnahme bei uns anrufen, denn das Recht der freien Wahl des Kfz – Sachverständigen steht Ihnen als Geschädigtem immer zu.
Es folgt eine umfangreiche Schadenaufnahme, bei der alle beschädigten Teile am Fahrzeug detailliert und in vollem Umfang aufgenommen werden. Beweismaterial wie Lackreste und Unfallspuren werden gesichert und mögliche tieferliegende Schäden bei Bedarf freigelegt. Sind alle Daten gesammelt, geht es in die Erstellung des Unfallgutachten. Mittels aktueller Datenbanken wird der Schaden kalkuliert, natürlich inkl. aller Nebenkosten und dem merkantielen Minderwert. Das fertige Gutachten erhalten Sie und die gegnerische Versicherung, die daraufhin den Schaden reguliert.
Nach der Schadenaufnahme und der Abtretungserklärung können Sie sich entspannen und wir managen den Schaden für Sie. Die Kosten hierfür muss die gegnerischen Versicherung tragen. Durch eine Abtretung Ihrerseits rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und ersparen Ihnen auch hier sämtliche Vorleistungen, Ärger und Zeitaufwand.
Gerne erzählt die gegnerische Versicherung Ihnen etwas anderes, möchte einen eigenen Gutachter schicken und nennt weitere scheinbare Vorteile der Schadenabwicklung über sie. Lehnen Sie solche Angebote grundsätzlich dankend ab. Wird auf angebliche Kosten eines freien Sachverständigen verwiesen, ist dies ebenfalls falsch. Ein freier Sachverständiger gehört zum Schaden und muss durch die Versicherung getragen werden.
Sie als Geschädigten kosten unsere Dienstleistungen keinen Cent!
Fragen und Antworten zum Unfallgutachten
Der Weg zu Ihrem Recht bei einem unverschuldeten Unfall
Es ist schnell passiert, ein Verkehrsteilnehmer passt nicht auf oder übersieht sie und schon sind sie der Geschädigte in einem Verkehrsunfall.
Neben dem verunfallten Fahrzeug haben sie jetzt einen haufen Papierkram mit der Polizei und der gegnerischen Versicherung zu erledigen, müssen sich um die Reparatur des eigenen Wagens kümmern und sich sorgen, dass die gegnerische Versicherung auch kurzfristig und in vollem Umfang für ihren Schaden und ihre Ansprüche aufkommt.
Ein wichtiges Instrument in der Schadenabwicklung ist hier ein unabhängiges Schadengutachten, erklärt Alexander P. Frank, Kfz-Meister und zertifizierter Kfz-Gutachter. Das Gutachten dokumentiert alle Schäden und damit die Höhe ihrer Ansprüche, es ist als Beweismittel oftmals nötig um sich vor Tricksereien und unberechtigen Kürzungen der gegnerischen Versicherung zu schützen.