Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie als Geschädigter sofort nach der polizeilichen Schadenaufnahme bei uns anrufen, denn das Recht der freien Wahl des Kfz – Sachverständigen steht Ihnen als Geschädigtem immer zu.

Es folgt eine umfangreiche Schadenaufnahme, bei der alle beschädigten Teile am Fahrzeug detailliert und in vollem Umfang aufgenommen werden. Beweismaterial wie Lackreste und Unfallspuren werden gesichert und mögliche tieferliegende Schäden bei Bedarf freigelegt. Sind alle Daten gesammelt, geht es in die Erstellung des Unfallgutachten. Mittels aktueller Datenbanken wird der Schaden kalkuliert, natürlich inkl. aller Nebenkosten und dem merkantielen Minderwert. Das fertige Gutachten erhalten Sie und die gegnerische Versicherung, die daraufhin den Schaden reguliert.

Nach der Schadenaufnahme und der Abtretungserklärung können Sie sich entspannen und wir managen den Schaden für Sie. Die Kosten hierfür muss die gegnerischen Versicherung tragen. Durch eine Abtretung Ihrerseits rechnen wir direkt mit der Versicherung ab und ersparen Ihnen auch hier sämtliche Vorleistungen, Ärger und Zeitaufwand.

Gerne erzählt die gegnerische Versicherung Ihnen etwas anderes, möchte einen eigenen Gutachter schicken und nennt weitere scheinbare Vorteile der Schadenabwicklung über sie. Lehnen Sie solche Angebote grundsätzlich dankend ab. Wird auf angebliche Kosten eines freien Sachverständigen verwiesen, ist dies ebenfalls falsch. Ein freier Sachverständiger gehört zum Schaden und muss durch die Versicherung getragen werden.

Sie als Geschädigten kosten unsere Dienstleistungen keinen Cent!

Fragen und Antworten zum Unfallgutachten

Der Weg zu Ihrem Recht bei einem unverschuldeten Unfall

Es ist schnell passiert, ein Verkehrsteilnehmer passt nicht auf oder übersieht sie und schon sind sie der Geschädigte in einem Verkehrsunfall.
Neben dem verunfallten Fahrzeug haben sie jetzt einen haufen Papierkram mit der Polizei und der gegnerischen Versicherung zu erledigen, müssen sich um die Reparatur des eigenen Wagens kümmern und sich sorgen, dass die gegnerische Versicherung auch kurzfristig und in vollem Umfang für ihren Schaden und ihre Ansprüche aufkommt.

Ein wichtiges Instrument in der Schadenabwicklung ist hier ein unabhängiges Schadengutachten, erklärt Alexander P. Frank, Kfz-Meister und zertifizierter Kfz-Gutachter. Das Gutachten dokumentiert alle Schäden und damit die Höhe ihrer Ansprüche, es ist als Beweismittel oftmals nötig um sich vor Tricksereien und unberechtigen Kürzungen der gegnerischen Versicherung zu schützen.

Viele haben schon den Reinfall erlebt, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung nicht voll umfänglich entschädigt worden zu sein.
Entweder wurden sie eingeschüchtert oder mit einer bequemen Schadenabwicklung gelockt. Doch man muss sich bewusst machen, mit wem man hier spricht und welche
Absichten er vertritt. Die gegnerische Versicherung hat niemals ein Interesse an Ihrer vollständigen und gerechten Entschädigung. Es ist ein Wirtschaftsunternehmen,
welches immer erst die eigenen Interessen vertritt. Deshalb sollten sie niemals ihren Wagen in die Hände der gegnerischen Versicherung und den ihr angeschlossenen
Werkstätten geben und sich auch nicht am Telefon einschüchtern lassen. Sie haben Rechte, die Versicherung hat Pflichten und nicht anders herum. Wie es richtig geht,
verrät Alexander P. Frank, langjähriger unabhängiger Gutachter, der alle Tricks und Stolpersteine kennt.
Alex Frank ist seit 2008 als unabhängiger Gutachter tätig, er rät: „Das Wichtigste ist wohl, den Kunden richtig zu beraten und das Schadengutachten unabhängig von wirtschaftlichen Interessen erstellen zu können. Nur so kann der
Schaden voll umfänglich und fair bewertet werden. Meine Kosten für ein Unfallgutachten trägt bei einem unverschuldeten Unfall IMMER die gegnerische Versicherung und zwar in voller Höhe.
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität und die persönliche verantwortung als Einmannunternehmen. Bei mir wird jeder Arbeitsschritt von mir selbst erledigt.
Größere Büros haben oft Probleme bei der Abwicklung, weil mehrere Leute an einem Fall arbeiten und es oft Abstimmungsfehler gibt. Bei mir kommt alles aus einer
Hand und der Kunde hat einen direkten Ansprechpartner. „

Ein unabhängiger Gutachter kann immer hinzugezogen werden, es schadet nie. Die Geschädigten sollten sich nicht mit einem Kostenvoranschlag begnügen, denn damit
zahlen sie später oft mehrer Hundert Euro aus der eigenen Tasche drauf.

Ein Kostenvoranschlag erfasst den reinen technischen Schaden, also Bauteile plus Arbeitslohn für die Instandsetzung. Was dort aber nicht aufgelistet
wird ist zum Beispiel der Verlust in Falle eines späteren Verkaufs. Sie haben jetzt einen Unfallwagen und den können sie nicht zum gleichen Preis verkaufen, wie ein
unfallfreies Fahrzeug. Dieser `Merkantiele Minderwert´ muss ihnen natürlich auch ersetzt werden. Andere Positionen sind Nutzungsausfall, die Kosten für einen
Leihwagen, evtl. An- und Abmeldekosten oder der Wiederbeschaffungswert im Totalschadenfall und viele weitere Positionen. Genau hier spart die Versicherung gerne
und sie zahlen nachher selber einen Anteil an ihrem Schaden.

Das kann ich nur jedem empfehlen und zwar von Anfang an. Die Kosten des Anwalts gehen ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Versicherung und der Rechtsbeistand ist ein weiteres Recht, welches sie haben, um ihre ansprüche geltend zu machen.

Die Verischerungen versuchen natürlich auch wenn sie alles richtig gemacht haben und ein unabhängiges Gutachten eingereicht haben, die Kosten zu drücken. Da werden
sogenannte „Prüfberichte“ erstellt, die nichts anderes darstellen, wie eine pauschale und unrechtmäßige Kürzung ihrer Ansprüche. Diese Berichte werden meistens von
sogenannten „Experten“ erstellt. Sie werden ohne Fahrzeugbesichtigung erstellt und entbehren somit jeder vernünftigen Grundlage der Schadenbewertung. Dennoch
verursachen sie Aufwand und sie müssen wieder Zeit investieren um sich mit der Versicherung zu streiten. Haben sie von Anfang an einen Rechtsanwalt mit im Boot,
entfällt diese Masche oft und sollte sie doch kommen, weiß ihr Anwalt wie man sich dagegen wehren kann.

Natürlich ist als erstes die Absicherung der Unfallstelle und die Bergung und Versorgung von Verletzten und das Rufen von Polizei und Rettungsdienst das Wichtigste.
Danach sollten Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren und auch ein paar Details aufnehmen, sowie alle verfügbaren Daten sichern. Dazu
gehören Kennzeichen, Namen von Beteiligten und Zeugen, Uhrzeit, Adresse und die zuständige Versicherung des Unfallgegners. Dieser ablauf empfielt sich auch bei
kleineren Schäden. Und im Anschluss können Sie dann bei mir anrufen.

Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin und ich komme zum Kunden oder zum Abschleppunternehmen / Reparaturfirma um das Fahrzeug zu besichtigen und den Schaden aufzunehmen. Hier werden Fotos vom Schaden erstellt und die gesammelten Daten abgefragt. Danach beginnt die Gutachtenerstellung im Sachverständigenbüro. Das
fertige Gutachten beinhaltet alle Werte und Schäden und wir vom mir dann an den Kunden, die Gegnerische Versicherung oder den Rechtsanwalt weitergeleitet.

Wie bereits erwähnt, entstehen für meine Arbeit bei einem unverschuldeten Unfall keine Kosten für den Geschädigten. Bei einem selbstverschuldeten Unfall sind die
Kosten vom Verursacher zu tragen und bei einer Teilschuld sind die Kosten anteilig zu tragen. Aber auch dies kann sich durchaus lohnen. Diese Fälle sollten jedoch
im Einzelfall besprochen werden. Ein erstes Gespräch und eine erste Beratung sind generell immer kostenlos bei mir.

Seit Beginn meiner Tätigkeit hat sich ganz deutlich eines gezeigt: lass die Schadenabwicklung niemals die Gegnerische Partei übernehmen. Es gibt nicht einen Fall
in dem es sich gelohnt hätte noch indem es problemlos lief. Die erste Freundlichkeit dient nur dazu den Geschädigten abzufangen und ihn so billig abzuspeisen.
Gefolgt von dieser Freundlichkeit kommen oft Drohungen ins Spiel. Es wird davon gesprochen, der Geschädigte würde auf Kosten sitzen bleiben, es würde sich die
Regulierung verzögern, oder er hätte bestimmte Rechte gar nicht. Diese Aussagen sind allesamt falsch. Denn wenn sie dieses Interview gelesen haben, wissen sie es
ab sofort besser und können das Gespräch ganz gelassen beenden.

Es gibt eine sogenannte Bagatellschadengrenze von 750,00€ unter dieser Grenze bieten wir ein sogenanntes Kurzgutachten an, welches aber auch wieder alle Ansprüche
und Schäden beinhaltet, denn auch bei einem kleinen Schaden entstehen ihnen Ansprüche, die kalkuliert werden müssen. Dem Kunden entstehen bei mir niemals Kosten, denn auch in diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Kurzgutachtenerstellung.

Ihre Vorteile

  • Keine Kosten für Sie als Geschädigter
  • Sie können Ihren Gutachter frei wählen
  • Wir kommen zu Ihnen – schnell und zuverlässig!
  • erspart sämtliche Vorleistungen, Ärger und Zeitaufwand